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Geräuschimmissionsschutz

Lärmschutz

Im Rahmen des Geräuschimmissionsschutzes / Lärmschutzes geht es um die Bewertung und Beurteilung von Geräuschbelastungen im Sinne der gesetzlichen Vorgaben oder sonstiger Schutzziele. Die Ermittlung von Geräuschimmissionen kann technisch oder messtechnisch erfolgen.

Wir erstellen Geräuschimmissionsprognosen nach

  • TA-Lärm
  • Verkehrslärmschutzverordnung
  • Sportanlagenlärmschutzverordnung
  • Freizeitlärmrichtlinie

Wir erstellen Gutachten zur

  • Bauleitplanung
  • Lärmkontingentierung
  • Dimensionierung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen

Die Erarbeitung von Lärmminderungsplänen nach BlmSchG § 47a (Bundes-Immissionsschutzgesetz) sowie die Berechnung von Geräuschemissionen und –immissionen von Straßenverkehr, Schienenverkehr und Fluglärm sind dabei ebenfalls Teil unseres Leistungsspektrums.

Als anerkannte Messstelle nach § 29b BlmSchG für die Ermittlung von Geräuschen – Schallmessstelle Hansen Rehm – verwenden wir ausschließlich geeichte Schallpegelmessgeräte, die für exakte Pegelaufzeichnung, Terz- und Oktavfrequenzanalysen sowie für die Beurteilung tieffrequenter Geräusche benötigt werden und die wir im Rahmen unserer Tätigkeit für Sie zur Verfügung stellen können.

Hansen + Partner Ingenieure GmbH

Hauptsitz
Lise-Meitner-Str. 1-3
42119 Wuppertal

 

Projektbüro
Krögerweg 17
48155 Münster

Kontakt
0202/629 333-0
info@hansen-ingenieure.de

Informationen
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Datenschutz

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