Geräuschimmissionsschutz
Lärmschutz
Im Rahmen des Geräuschimmissionsschutzes / Lärmschutzes geht es um die Bewertung und Beurteilung von Geräuschbelastungen im Sinne der gesetzlichen Vorgaben oder sonstiger Schutzziele. Die Ermittlung von Geräuschimmissionen kann technisch oder messtechnisch erfolgen.
Wir erstellen Geräuschimmissionsprognosen nach
- TA-Lärm
- Verkehrslärmschutzverordnung
- Sportanlagenlärmschutzverordnung
- Freizeitlärmrichtlinie
Wir erstellen Gutachten zur
- Bauleitplanung
- Lärmkontingentierung
- Dimensionierung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen
Die Erarbeitung von Lärmminderungsplänen nach BlmSchG § 47a (Bundes-Immissionsschutzgesetz) sowie die Berechnung von Geräuschemissionen und –immissionen von Straßenverkehr, Schienenverkehr und Fluglärm sind dabei ebenfalls Teil unseres Leistungsspektrums.
Als anerkannte Messstelle nach § 29b BlmSchG für die Ermittlung von Geräuschen – Schallmessstelle Hansen Rehm – verwenden wir ausschließlich geeichte Schallpegelmessgeräte, die für exakte Pegelaufzeichnung, Terz- und Oktavfrequenzanalysen sowie für die Beurteilung tieffrequenter Geräusche benötigt werden und die wir im Rahmen unserer Tätigkeit für Sie zur Verfügung stellen können.